Sicherheitstechnik | 2004
Vorrichtung zur Rettung handlungsunfähiger Personen aus Räumen mit senkrechten Ausstiegen - Rettungsrutsche
Zur Durchführung von Arbeiten an stehenden Behältern, müssen Mitarbeiter und Material über sogenannte Mannlöcher in den Behälter einfahren. Dabei kann es zu Notsituationen kommen, bei denen Mitarbeiter gerettet werden müssen. Die entsprechende Ausrüstung ist bereit zu halten, damit die Rettung sofort durchgeführt werden kann. Probleme treten dann auf, wenn handlungsunfähig gewordene Personen am Rettungsseil über die Mannlochkante gezogen werden müssen, ohne den Genick- und Rückratbereich zu gefährden. Denn in der betrieblichen Praxis handelt es sich bei den Seiteneinstiegen (Mannlöchern) in der Regel um Flanschstutzen mit einem Innendurchmesser von 500 bis 600 mm.
Zur schonenden Bergung von handlungsunfähigen Personen wurde eine Rettungsrutsche konzipiert, die eine schnelle, sichere und schonende Rettung gewährleistet. Sie besteht aus einem gebogenen Rutschkörper aus Aluminium mit mittiger Seilführung, einem Zwangsstop und einer fest verbunden Anschlagplatte mit zwei Befestigungszwingen zur Arretierung am Mannlochflansch. Der Zwangsstop ist eine zusätzliche Sicherungseinrichtung, die verhindert, dass die zu rettende Person mit vorgeneigtem Kopf in Bauchlage unter die Rutsche gezogen werden kann. Die Rettungsrutsche bewirkt durch ihr Hineinragen in den Behälter, dass die Person in einem ausreichenden Abstand von der Behälterwand nach oben gezogen wird, wodurch Schürfverletzungen verhindert werden. Die zu rettende Person wird dann auf die Rettungsrutsche gezogen, aus der senkrechten in die waagerechte Position umgelenkt und Kopf und Schultern erscheinen im Mannloch. Die Person kann nun von den Rettern problemlos aus dem Mannloch auf die Bühne gezogen und von dort aus den weiteren Rettungsmaßnahmen zugeführt werden. Eine Person kann auch dann aus dem Behälter gezogen werden, wenn sie Atemschutzgerät trägt. Die Rettungsrutsche aus Aluminium wiegt knapp unter 20 kg. Für spezielle Anwendungsfälle, z. B. in explosionsgefährdeten Bereichen, kann sie auch aus GFK oder Edelstahl angefertigt werden. Die Rettungsrutsche hat sich im praktischen Einsatz bereits bewährt. Sie ist beim Deutschen Marken- und Patentamt in München eingetragen.
2004
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Jahr: | 2004 |
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